Alexandra Breidenstein

 Naturheilpraxis PUR 


Transparenz ist mir wichtig, deshalb erhalten Sie hier einen Überblick über mein Honorar:


 

Osteopathie
Erste Behandlung mit ausführlicher Anamnese 60 bis 90 min. Kosten: 90,-
Folgebehandlungen 60 min.- 90,- €, / 45 min. – 75,- €


Ernährungsberatung/Dunkelfeld/sonstige Behandlungen
60 min.- 90,-€ zuzüglich evtl. Material,-/ Laborkosten                                                                                                                       Folgetermine,nach Zeitaufwand


Gesprächstherapie
Erstgespräch, mit ausführlicher Anamnese 90 min. Kosten: 120,- €
Folgegespräche, Kosten: 90,-€


Reiki
Reiki  Erstanwendung inkl. Vorgespräch Anamnese und Nachgespräch planen Sie bitte 60 bis 90 Minuten ein. Kosten: 90,-€
Für jede weitere Reiki Anwendung inkl. kurzen Vor- und Nachgespräch ca. 30 Minuten.Kosten 45,-€


Ausfallgebühr

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.  Später abgesagte oder nicht abgesagte Termine, werden in Rechnung gestellt, da es kurzfristig nicht möglich ist, sie anderweitig zu vergeben.

Soziales Honorar
Sollten meine Honorare Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, sprechen Sie mich bitte an.


Da ich als Heilpraktikerin nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden bin, werden von gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Behandlung durch Heilpraktiker in der Regel nicht erstattet. Einige Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, über die dann ggf. teilweise oder vollständig die Behandlungskosten erstattet werden.
Bei privaten Krankenversicherungen oder falls Sie beihilfeberechtigt sind, ist eine teilweise oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten je nach Umfang ihrer Versicherung ebenfalls möglich.
Eine direkte Abrechnung meiner Leistungen von mir mit einer Krankenkasse oder Versicherung ist nicht möglich.
D.h. Patienten begleichen meine Rechnungen innerhalb der gegebenen Frist selbst und können die Rechnung dann bei der Krankenkasse / Versicherung einreichen, sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
Grundlage der Kostenabrechnung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Laut § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz bin ich als Heilpraktikerin für „Heilbehandlungen“ und wie die Psychotherapie von der Umsatzsteuer befreit.



Alle vorgestellten Anwendungen stellen einen Auszug aus meinem Behandlungsspektrum dar.Ich weise darauf hin, dass in der Benennung der aufgeführten Erkrankungen selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann.  Einige naturheilkundlichen Anwendungen stehen in der wissenschaftlichen Diskussion. 
Die Anwendungsgebiete der Naturheilkunde beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Therapierichtungen selbst.
Einige der aufgeführten Erkrankungen bedürfen einer schulmedizinischen Abklärung, oder werden begleitend zur ärztlichen Intervention in der Naturheilpraxis behandelt.


E-Mail
Anruf
Infos